Wir begleiten Ihr Anliegen bis zur finalen Phase und tragen Ihren Interessen Rechnung.

Für anwaltliche Leistungen bestehen grundsätzlich mehrere Methoden zur Abrechnung:

Welche Abrechnungsmethode herangezogen wird, hängt vom Einzelfall ab und ist grundsätzlich Vereinbarungssache. Die Art der Berechnung des Honorars wird in jedem Fall vorab vereinbart, sodass Sie wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

vasak.law legt hohen Wert auf Transparenz und Fairness.

Rechtsanwaltstarifgesetz

Das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) regelt die Entlohnung von Rechtsanwälten im Zivilverfahren sowie in Teilen des Strafverfahrens (Privatanklageverfahren und Privatbeteiligungen)

Allgemeine Honorar-Kriterien

Die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) ergänzen das Rechtsanwaltstarifgesetz und enthalten insbesondere Bestimmungen für die Entlohnung im Strafverfahren und im Verwaltungsverfahren.

Honorarvereinbarung

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung mit Ihrem Rechtsanwalt, zum Beispiel in Form eines Stundensatzes oder einer Pauschale.

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Wir rechnen gerne unsere Leistungen direkt mit Ihrer Rechtsschutz- versicherung ab.

Als Inhaber einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie Folgendes beachten:

Zeitgerechte Versicherungsmeldung

Melden Sie Rechtsschutzfälle umgehend an Ihre Rechtsschutzversicherung. Erfolgt die Versicherungsmeldung zu spät, kann der Versicherungsschutz erlöschen.

Mitteilung der Versicherungsdaten

Bitte teilen Sie uns Ihre Versicherungsdaten (Name des Versicherungsunternehmens und Polizzennummer) bereits zu Beginn des ersten Termins mit. Wir suchen gerne für Sie um eine Rechtsschutzdeckung an und halten Ihre Rechtsschutzversicherung über den Fortgang der Angelegenheit bzw. des Verfahrens informiert.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund von polizzenbedingten Selbstbehalten und Regelungen mitunter nicht alle rechtsanwaltlichen Leistungen von Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag gedeckt sind.